Klangpädagogik Abschluss-Kolloquium
Voraussetzung: Klangmassage Grundausbildung, alle Seminare aus der Weiterbildung Peter Hess-Klangpädagogik und der Supervision Klangpädagogik, Abgabe einer Fallarbeit, Teilnahme an drei Lerngruppentreffen zwischen den Seminaren. Anerkannt für die Weiterbildung Peter Hess-Klangpädagogik
Nachdem alle Seminare der Weiterbildung Peter Hess-Klangpädagogik absolviert, eine Fallarbeit und eine Projektarbeit abgegeben und 3 Arbeitstreffen in Lerngruppen nachgewiesen worden sind, erfolgt die Zulassung zum Abschlusskolloquium.
Das Kolloquium Klangpädagogik versteht sich als abschließendes, offenes Gespräch zwischen Weiterbildungsteilnehmern und der Prüfungskommission, die aus mindestens 2 Prüfern besteht.
Erfahrenes und Erlerntes soll bereits während der Weiterbildung praktisch umgesetzt werden. Hierzu erstellen die Teilnehmer der Weiterbildung eine Fallarbeit, die die praktische Arbeit nachvollziehbar aufzeigt. Diese Arbeit ist spätestens sechs Wochen vor Prüfungstermin einzureichen. Für das Kolloquium erhalten die Prüflinge ein Thema, dass in Zusammenarbeit mit der Fallarbeit steht und dass Hauptgegenstand des Kolloquiums ist.
Die erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium berechtigt zur Berufsbezeichnung "Peter Hess-Klangpädagogin/Peter Hess-Klangpädagoge". Ein entsprechendes Zertifikat vom Peter Hess Institut wird am Sonntagmorgen in einer festlichen Zeremonie verliehen. Dieses Zertifikat wird durch den Europäischen Fachverband Klang-Massage-Therapie e.V. anerkannt.



